Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Die Prüfung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Prüfverordnung des Bundeslandes und darf ausschließlich von dafür anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Als anerkannte Prüfsachverständige für Brandmeldeanlagen führen wir diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung fachkundig, unabhängig und nach den aktuellen Regelwerken durch.
Daniel Piekut